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Wir betrachten das
Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets
bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu
erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für Sie mehr als einen
Vertragspartner tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufrieden stellende
Lösung.
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1.
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Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Angebote
im Internet enthalten aus Gründen der Diskretion und Neutralität nur ungefähre
Eckdaten und können Abweichungen enthalten.
Ausschlaggebend sind die Daten, die Ihnen beim Versand des Exposes
oder bei Verhandlungen genannt werden.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf
bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei
vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits. Die Haftung ist
begrenzt auf die Höhe der gezahlten Provision.
Unsere Angebote und Mitteilungen
sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer
schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen
machen schadensersatzpflichtig.
Diskretion und Verschwiegenheitspflicht
Der Empfänger verpflichtet sich zur absoluten Diskretion und
Verschwiegenheit unserer Daten und vereinbart ausschließlich
Besichtigungstermine und Verhandlungstermine nur über unser Büro.
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2. |
Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt
bereits bekannt, so ist er verpflichtet uns dieses innerhalb von
drei Tagen mitzuteilen. |
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3. |
Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw.
unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes
zustanden gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen
oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen
Vertragspartners zustanden, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht,
sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenem Geschäft
wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur
unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
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| 4. |
Courtage:
Die Maklercourtage zahlt, wenn nicht anderes verabredet, üblicherweise der
Käufer bzw. Pächter/Mieter.
Bei Kauf eines Objektes beträgt die Maklercourtage 5,8 % des
Kaufpreises, sie ist verdient und fällig bei notarieller Beurkundung
und vom Käufer zu zahlen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Bei Pacht/Miete eines Objektes beträgt die Maklercourtage,
wenn nicht anders vereinbart, das 3,48
fache der Netto-Miete incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sie ist fällig bei
Abschluss Mietvertrages des Pacht oder Mietvertrages. Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.
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| 5. |
Gerichtsstand:
Offenbach |
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